was ist denn jetzt los? Gerade schreibt uns eine Berliner Kollegin an, die 5.000€ Corona-Soforthilfe erhalten hat, die doch ausdrücklich auch zur Verwendung der Deckung des Lebensunterhaltes gedacht waren.Nun kommt dieseBelehrungMit Ihrem Antrag auf

[ad_1]

was ist denn jetzt los? Gerade schreibt uns eine Berliner Kollegin an, die 5.000€ Corona-Soforthilfe erhalten hat, die doch ausdrücklich auch zur Verwendung der Deckung des Lebensunterhaltes gedacht waren.
Nun kommt diese
Belehrung
Mit Ihrem Antrag auf den Corona-Zuschuss haben Sie u.a. die folgenden Erklärungen abgegeben:
Solo-Selbstständige:
 Sie benötigen und verwenden den Zuschuss zur Sicherung Ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz.
 Ursächlich für Ihre derzeitige existenzbedrohende Wirtschaftslage bzw. Ihren Liquiditätsengpass ist unmittelbar COVID-19 gewesen, d.h. Ihr Gewerbe ist durch (Teil-)Schließung, Umsatzeinbußen, fehlende Buchungen oder Aufträge seit dem 11.03.2020 betroffen.
 Ihr Gewerbe sitzt in Berlin und ist bei einem deutschen Finanzamt gemeldet.
 Sie haben die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes nur einmal beantragt und erhalten (Verbot der Doppelförderung).
 Ihr Gewerbe litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Steuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz belegen können.
 Gegen Sie waren in Ihrer Eigenschaft als Selbständige/r zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anhängig; dies können z.B. Pfändungen von Konten und Grundbesitz sein.
 Sie haben wahrheitsgemäße Angaben zur Anzahl der von Ihnen Beschäftigten abgegeben.
 Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.
Kleinstunternehmen:
 Sie benötigen und verwenden den Zuschuss zur Sicherung Ihrer betrieblichen Existenz.
 Ursächlich für Ihre derzeitige existenzbedrohende Wirtschaftslage bzw. Ihren Liquiditätsengpass ist unmittelbar COVID-19 gewesen, d.h. Ihr Unternehmen ist durch (Teil-)Schließung, Umsatzeinbußen, fehlende Buchungen oder Aufträge seit dem 11.03.2020 betroffen.
 Ihr Unternehmen sitzt in Berlin oder hat in Berlin eine Betriebsstätte und ist bei einem deutschen Finanzamt gemeldet.
 Sie haben die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes nur einmal beantragt und erhalten (Verbot der Doppelförderung).
 Ihr Unternehmen litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Einnahmen-Überschuss- Rechnung oder Bilanz belegen können.
Seite 2 von 2
 Gegen Ihr Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anhängig: dies können z.B. Pfändungen von Konten und Grundbesitz des Unternehmens sein.
 Sie haben wahrheitsgemäße Angaben zur Anzahl der von Ihnen Beschäftigten abgegeben.
 Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Unternehmens wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.
Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Bitte beachten Sie außerdem, dass seitens des Finanzamts, des Landesrechnungshofs von Berlin, des Bundesrechnungshofs und/oder der Europäischen Kommission Nachprüfungen über Beantragung und Erhalt des Corona-Zuschusses erfolgen können und Sie sich gegenüber diesen öffentlichen Stellen zur Mitwirkung verpflichtet haben.
Sollten Zahlungen aufgrund Ihres Antrags den tatsächlichen Bedarf übersteigen, Überkompensationen bspw. durch die Wahrnehmung von gesetzlichen Ansprüchen (z.B. beantragte Entschädigungsleistungen nach Bundesinfektionsschutzgesetz oder Kurzarbeitergeld) eintreten oder sollten Sie Zuschüsse in Gänze oder in Teilen zu Unrecht erhalten haben, so überweisen Sie zu Ihrer Entlastung das Geld zurück an die Bankverbindung der IBB bei der Deutschen Bundesbank:
Investitionsbank Berlin
IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00
BIC: IBBBDEBB
Als Verwendungszweck schreiben Sie: "Rückläufer" und den gleichen Verwendungszweck, welcher in unserer Überweisung verwendet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Investitionsbank Berlin