Uns hat die Frage erreicht: wenn nun, wie in NRW, die Soforthilfe von 9.000€ auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden dürfen und der Empfänger eine mindestens 2 Personen-GbR ist, dürfen dann pro Gesellschafter die 2.000€ (wie in NRW) für Leben
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Uns hat die Frage erreicht: wenn nun, wie in NRW, die Soforthilfe von 9.000€ auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden dürfen und der Empfänger eine mindestens 2 Personen-GbR ist, dürfen dann pro Gesellschafter die 2.000€ (wie in NRW) für Lebenshaltungskosten verwendet werden, was ja eigentlich logisch wäre?