Es gibt einen Artikel der SZ, der gerade fleißig in den sozialen Netzwerken geteilt wird, in dem es so dargestellt wird, als wäre die versprochene, vereinfachte und der momentanen Lage angepasste Antragsstellung auf Grundsicherung eine Lüge.

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Richtig ist, das es dieses vereinfachte Antragsverfahren zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gibt und wer jetzt einen Antrag stellt das bisherige, selbst in Zeiten ohne Krise, nur schwer zumutbare und langwierige Verfahren durchläuft.

Richtig ist aber auch, das niemand behauptet hat, das vereinfachte Verfahren würde bereits zur Verfügung stehen.

Laut telefonischer Auskunft des Jobcenters und info auf der Website arbeitsagendtur.de, ist die vereinfachte, angepasste Antragsstellung, offenbar in Arbeit und wird dann (hoffentlich) zeitnah verfügbar sein.

Der SZ Artikel schürt Panik unter den Betroffenen und setzt lscheinbar leider auf virale Verbreitung und Auflage.

Bin heute morgen zunächst selbst darauf angesprungen und hatte ihn, hier in der Gruppe geteilt. Ein kurze, gerade mal 10minütige Recherche, inklusive Anruf beim Jobcenter relativierte die Empörung dann sehr schnell. Den verlinkten Artikel habe ich daraufhin wieder gelöscht.

Wer zur Zeit einen Antrag auf Grundsicherung stellen muss, sollte sich wohl leider besser noch etwas in Geduld üben und abwarten, bis das vereinfachte und angepasste Verfahren zur Antragsstellung verfügbar ist. Geht vermutlich immer noch schneller als jetzt, das bisher gültige Verfahren, mit geradezu absurd vielen Antragsformularen und Nachweisen zu durchlaufen.

Sollten die neuen Antragsformulare innerhalb der nächsten 14 Tage immer noch nicht vorliegen, wäre natürlich gegeben und enorm wichtig über die entsprechenden Verbände und freien Zusammenschlüsse schnell massiven Druck auszuüben. Momentan gibt es aber keine nachweislichen Gründe, bzgl. den Ankündigungen, zum vereinfachtem Zugang, zur Grundsicherung, Lügen zu unterstellen.

Zusatz:
Achtung! Wenn ihr einen Antrag auf Grundsicherung stellen müsst und abwartet bis die vereinfachte und angepasste Antragstellung verfügbar ist, bitte schon jetzt, Anspruch anmelden, da sonst nicht rückwirkend gezahlt wird. Der Anspruch kann formlos, auch telefonisch oder per e-mail, beim Job-Center angemeldet werden.