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Senatsverwaltung für Kultur und Europa ermöglicht Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus für die Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger von Projektförderungen bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ab sofort verschiedene Verfahrenserleichterungen an.So können, beispielsweise, bei Absage der Veranstaltungen aufgrund der Corona- Krise die bereits angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden.
Ebenso können ausfallbedingte Mehrkosten (z.B. Hotel-Stornierungen weil Beteiligte aufgrund von Quarantäne nicht anreisen können etc.), aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.
Es dürfen Ausfallhonorare – an zum Stichtag 15. März 2020 bereits engagierte Künstler*innen – in Höhe von 60 Prozent (mit Kind/ern 67 Prozent) des Honorars (analog zu angestellten Künstler*innen) gezahlt werden, auch wenn Ausfallhonorare nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Den kompletten Katalog der Verfahrenserleichterungen finden Sie hier:https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/
Aus Gründen der Infektionsprävention nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ist die Senatsverwaltung im Moment nur eingeschränkt erreichbar und das Leistungsangebot beschränkt. Wir bitten deshalb bei Verzögerungen von Beantwortungen von Anfragen um Ihr Verständnis. Auf unserer Sonderseite…
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/?fbclid=IwAR3jnmbRDGnyKlPlyvsIDRA-A4wbNE0blSCmws88ZaCWzO67txNTajEWmfc